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Corona-Virus: Aufhebung der Maskenpflicht und Öffnung der Wohnbereiche

Gerne informieren wir Sie darüber, dass per sofort die generelle Maskenpflicht im Biffig aufgehoben wird. Mitarbeitende und Besuchende müssen grundsätzlich keine Hygienemaske mehr tragen.

Wichtig für unsere Mitarbeitenden: Für Situationen mit längerem, nahem Kontakt zu unseren Kunden gilt für das Personal weiterhin eine Maskentragepflicht (direkte Pflege, Zimmerreinigung). Bei anderen Tätigkeiten sowie in den Bereichen ausserhalb der Pflege muss keine Hygienemaske mehr getragen werden.

Hygienemasken liegen weiterhin bei den Eingängen auf. Es ist jederzeit möglich, freiwillig eine Hygienemaske zu tragen.

Bitte achten Sie auf eine gute Händehygiene bei Ihren Besuchen.

Wir appellieren an Ihre Eigenverantwortung: Auf Besuche bei Krankheitsgefühl oder nach einem nahen Kontakt mit Covid-19-Infizierten ist zu verzichten.

Bei Kunden mit einer Coronavirus-Erkrankung werden zusätzliche Schutzmassnahmen nötig werden und je nach Situation können sich die Massnahmen kurzfristig ändern.

Wir informieren Sie laufend auf unserer Homepage oder an den Aushängen beim Eingang. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch über die tagesaktuell geltenden Massnahmen.


4. Mai 2022 / Geschäftsleitung Biffig AG